Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsverhältnis, somit das Verhältnis zwischen Arbeitern und Arbeitgebern. Im Rahmen des Arbeitsrechts geht es um einen weiten Bereich, bei dem es notwendig ist, nicht nur das Gesetz über Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen, sondern auch die einzelnen Branchenkollektivverträge, Unternehmenskollektivverträge und alle anderen Durchführungsvorschriften, sowie auch interne Akte des Arbeitgebers. Es geht um einen sehr komplexen und ausgedehnten Bereich, bei dem der Rechtsanwalt den Einzelnen nur in dem Fall beraten kann, wenn er bestimmte Bereiche genau kennt.

Wichtig ist, dass Arbeiter und Arbeitgeber die Hilfe eines Rechtsanwalts aufsuchen, schon bevor es zu einem konkreten individuellen oder kollektiven Arbeitsstreit kommt, denn die Richtigkeit des vorher durchgeführten Verfahrens ist von entscheidender Bedeutung.

In unserem Rechtsanwaltsbüro geben wir auch konkrete Personalberatung an die einzelnen allgemeinen Personalabteilungen der Gesellschaften.

Im Bereich des Arbeitsrechts geben wir Ratschläge in Bezug auf alle Fragen aus dem Arbeitsverhältnis, über die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, die Arbeitsbedingungen, den Abschluss von Arbeitsverträgen und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dem Arbeitgeber beraten wir bei der Vorbereitung aller interner Akte, wie Kollektivverträge und andere interne Akte, die mit dem Arbeitsprozess verbunden sind. Folglich wirken wir beim Abschluss von Arbeitsverträgen, der Zusammenstellung verschiedener Typen von Arbeitsverträgen, der Zusammenstellung und Beihilfe bei der Zusammensetzung interner Rechtsakte mit, wirken bei Verfahren im Falle der Entlassung von Arbeitnehmern, bei der Vorbereitung von Entlassungsprogrammen, der Beratung und Zusammenstellung aller Arten der Kündigung von Arbeitsverträgen mit, wirken bei Rechtfertigungen vor der Kündigung der Arbeitsverträge, bei einverständlichen und außergerichtlichen Lösungen von Streitigkeiten mit Arbeitern und Arbeitgebern, bei der Abwicklung von Disziplinarverfahren, der Vertretung in Gerichtsverfahren von Arbeiter und Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten in allen Fällen mit, die sich auf das Arbeitsverhältnis beziehen, bei der Vertretung in Entschädigungsangelegenheiten, dem Schutz vor Mobbing, bei der Vertretung in Verfahren mit Geldforderungen (Forderung zur Ausbezahlung von nicht ausgezahlten Löhnen, Zulagen Urlaubsgeld, Schadenersatz, Abfindung usw.), bei der Beratung bei Inspektionsverfahren.

Die reichen Erfahrungen unseres Büros im Wirtschaftsrecht geben den Dienstleistungen hinsichtlich des Arbeitsbereiches noch zusätzliche Sicherheit und Standvermögen für die Kunden.

Das neu empfangene Gesetz über Arbeitsverhältnisse (Amtsblatt RS, Nr. 21/2013; Gesetz über Arbeitsverhältnisse-1) führt auch die Bestimmung ein, dass die Abrechnung des Arbeitsentgelts, beziehungsweise der Lohnkosten eine glaubwürdige Urkunde ist, auf deren Grundlage der Arbeiter ohne Eingabe einer Klage eine Vollstreckung auf Grund einer glaubwürdigen Urkunde eingeben kann, und so im Falle, dass der Arbeit