
Erbschaftsrecht
Im Rechtsanwaltsbüro bieten wir Rechtsberatung und Vertretung von Personen an, die an einem Nachlassverfahren teilnehmen. Falls es im Nachlassverfahren nicht zur Durchsetzung der Erbrechte kommt, vertreten wir die Partei in einer Erbschaftsklage. Im Rahmen von Erbschaftsverfahren beraten wir die Parteien und bereiten Eingaben mit entsprechenden Erberklärungen vor. Falls sich nach schon erledigtem Erbvermögen neues Vermögen findet, geben wir einen zusätzlichen Antrag auf Erbschaft ein.
Im Rechtsanwaltsbüro bieten wir Vertretung bei der Zusammenstellung erbschaftsrechtlicher Verträge an, somit von Verträgen, mit denen sich die Vertragspartei wie auch immer bindet in Bezug auf das Verfügen über das Vermögen, die sie beim Tod haben wird. Hiermit meinen wir die Vorbereitung einer Vereinbarung zwischen dem Vorfahren und seinen Nachkommen über die Entsagung des Erbes, das an den Nachkommen nach dem Tod des Vorfahren gehen würde, einen Vertrag über die Aushändigung und Verteilung des Vermögens (Übergabevertrag), einen Vertrag über die Versorgung bis zum Tod. Im Rechtsanwaltsbüro bieten wir Rechtshilfe bei der Zusammenstellung des Testaments und bieten auch die Aufbewahrung des Testaments an.
In Nachlassfällen ohne Erben sorgen wir für die Ausführung des Aufgebotsverfahrens. In Erbschaftsverfahren vertreten wir auch Gläubiger, die Forderungen an den Verstorbenen haben. Zu diesem Zwecke melden wir die Forderung an und falls die Bedingungen erfüllt sind, verlangen wir eine Abtrennung vom Nachlass.
Im Sinne einer Durchsetzung der Rechtsinteressen der Erben reichen wir eine Klage auf Abtrennung vom Vermögen des Erblassers ein, auf Nichteinbeziehen in den Erbanteil, sowie auf Ungültigkeit des Testaments.
Beispiele einzelner Leistungen aus dem Bereich des Erbrechts:
- Vertretung im ordentlichen Gerichtsverfahren,
- Eingabe ordentlicher und außerordentlicher Rechtsmittel,
- Eingabe zur Anmeldung von Forderungen,
- Eingabe von Forderungen zur Loslösung vom Vermögen des Erblassers,
- Eingabe von Forderungen zur Verringerung der testamentarischen Verfügungen und Rückgabe von Geschenken wegen Benachteiligung des Pflichtteils,
- Zusammenstellung von Testamenten,
- Zusammenstellung von Verträgen zur Aushändigung und Verteilung des Vermögens (Übergabevertrag),
- Zusammenstellung von Verträgen für die Versorgung bis zum Tod,
- Führung eines Verfahrens im Falle eines Nachlasses ohne Erben,
- Führung eines Verfahrens im Falle von später aufgefundenem Vermögen,
- Einreichen von Eingaben mit Erberklärungen (Erklärung über die Annahme des Erbes, Erklärung über die Ablehnung des Erbes).