Exekutionsrecht

Im Rechtsanwaltsbüro bieten wir physischen und juristischen Personen Rechtsberatung und Vertretung an, die Parteien eines Exekutionsverfahrens sind.

Im Exekutionsverfahren bieten wir Kunden, die im Verfahren als Gläubiger auftreten, Rechtsberatung und die Leistung der Zusammenstellung eines Antrags zur Vollstreckung auf Grundlage eines Exekutionstitels (vollstreckbarer Gerichtsbescheid und Gerichtsvergleich, vollstreckbares notarielles Protokoll, zweiter vollstreckbarer Bescheid oder Urkunde, ratifizierter und veröffentlichter internationaler Vertrag oder Rechtsakt der Europäischen Union, der in der Republik Slowenien unmittelbar benutzt werden kann, für den das Gesetz bestimmt, dass er ein Exekutionstitel ist) an. Kunden, wie z.B. einem Gläubiger bieten wir auch Kenntnisse aus dem Bereich der Einreichung von Vollstreckungen auf Grundlage glaubwürdiger Urkunden an (Faktur, Wechsel und Scheck zu Protest und Rückrechnung, falls dies für das Entstehen der Forderung notwendig ist, öffentliche Urkunde, Auszug aus den Geschäftsbüchern, von einer verantwortlichen Person beglaubigt, nach dem Gesetz beglaubigte private Urkunde und Urkunde, die nach besonderen Vorschriften die Natur einer öffentlichen Urkunde hat). In Gang gebrachte Exekutionsverfahren überwachen wir regelmäßig, stellen Erkundigungen über zusätzliches Vermögen des Schuldners an, erweitern die Vollstreckung durch zusätzliche Vollstreckungsmittel, nach Bedarf verlangen wir ein Verzeichnis des Vermögens des Schuldners und arbeiten aktiv mit den benannten Vollstreckern zusammen, wenn die Vermögensvollstreckung im Gange ist.

Schuldner schützen wir durch das Einreichen von Einsprüchen des Schuldners gegen den Vollstreckungsbeschluss, Anträge auf Aufschub der Vollstreckung, Anträgen auf Einstellung der Vollstreckungen, Anträge auf Beschränkung der Vollstreckungen und wir weisen auf Unregelmäßigkeiten bei der Durchführung der Vollstreckung hin.

Wir sind auch aktiver Teilnehmer bei Verfahren grenzüberschreitender Vollstreckungen, somit wenn ein Gläubiger an einen Schuldner Forderungen hat, der Vermögen in einem anderen Staat besitzt. Wir bieten Dienstleistungen und Vertretung in Verfahren nach der Verordnung über europäische Exekutionstitel, der Verordnung über das europäischen Verfahren zur Ausgabe eines Zahlungsbefehls, sowie der Brüsseler Verordnung Nr. 1 an, im Rahmen derer wir die Bestätigung der Vollstreckbarkeit im Herkunftsstaat bekommen, führen das Schuldeneintreibungsverfahren durch und erlangen die Bestätigung der Vollstreckbarkeit in Staaten der Vollstreckung. In diesem Bereich haben wir eine bewährte Zusammenarbeit mit ausländischen Vertretern aufgebaut.

In Versicherungsverfahren reichen wir Interimserlasse und Vorerlasse ein.

Falls die Vollstreckung unzulässig ist, bereiten wir eine Klage wegen Unzulässigkeit der Vollstreckung vor.

Beispiele einzelner Leistungen aus dem Bereich des Exekutionsrechts:

  • Zusammenstellung von Mahnungen vor Vollstreckung,
  • Zusammenstellung eines Antrags auf Vollstreckung auf Grundlage eines Exekutionstitels,
  • Zusammenstellung eines Antrags auf Vollstreckung auf Grundlage glaubwürdiger Urkunden,
  • Vertretung in Vollstreckungsverfahren,
  • Vertretung in Versicherungsverfahren,
  • Zusammenstellung eines Antrags zur Ausgabe eines Interimserlasses,
  • Zusammenstellung eines Antrags zur Ausgabe eines Vorerlasses,
  • Zusammenstellung eines Schuldnereinspruchs gegen einen Vollstreckungsbeschluss,
  • Zusammenstellung des Einspruchs eines Dritten,
  • Zusammenstellung einer Gegenvollstreckung,
  • Zusammenstellung eines Aufschubs der Vollstreckung,
  • Zusammenstellung eines Antrags zur Einstellung der Vollstreckung,
  • Einreichen ordentlicher Rechtsmittel,
  • Einreichen von Anträgen nach Verordnung über das europäische Verfahren zur Ausgabe eines Zahlungsbefehls,
  • Einreichen von Anträgen nach der Verordnung über europäische Exekutionstitel
  • Einreichen von Anträgen nach der Brüsseler Verordnung Nr. 1.