
Konkursrecht
Im Rechtsanwaltsbüro bieten wir juristischen Personen und selbstständigen Unternehmern Rechtsberatung und Vertretung an, die Schwierigkeiten mit kurzfristigen und langfristigen Zahlungsfähigkeiten haben, mit Solvabilitäten oder Nicht-Solvabilitäten oder langfristigen Finanzierungsquellen und ihnen Zahlungsunfähigkeit, Überverschuldung oder Nichtliquidität drohen, oder schon eingetreten sind.
Wir beraten rechtlich und vertreten Kunden als Rechtsanwälte bei Zwangsvergleichsverfahren, vereinfachten Zwangsvergleichen und dem vorangehenden Verfahren der präventiven Umstrukturierung, reichen Anträge auf Konkurs ein, beraten den Konkursverwalter und leiten die Anmeldung und Überwachung der Gläubigerforderungen. Wir bieten Rechtsberatung und Vertretung in Gerichtsverfahren von der ersten Instanz bis zur Rechtskräftigkeit und mit außerordentlichen Rechtsmitteln an. Wir vertreten und beraten rechtlich bei Gerichtsverfahren, die nach dem Widerspruch der Forderungen im Konkurs entstehen, und im Falle der Anfechtung der juristischen Handlungen der Schuldner.
Alle Verfahren vor Gericht führen wir über das Portal e-insolv und überwachen nach Vereinbarung für den Kunden den Verlauf der Konkursverfahren und Zwangskonkursvergleiche und Auslöschungen der Gesellschaften, Nachlasskonkurse, von juristischen und physischen Personen, sowie von selbstständigen Unternehmern.
Beispiele einzelner Leistungen aus dem Bereich des Konkursrechts:
- Vertretung im ordentlichen Gerichtsverfahren,
- Eingabe ordentlicher und außerordentlicher Rechtsmittel,
- Rechtsberatung und Einreichen von Zwangsvergleichsanträgen und vereinfachten Zwangsvergleichen, Überwachung von Zwangsvergleichen,
- Zusammenstellung von Urkunden im vereinfachten Zwangsvergleich,
- Beratung und Einreichen eines Antrags auf ein vorangehendes Verfahren der präventiven Umstrukturierung,
- Einreichen eines Konkursantrags juristischer Personen, eines selbstständigen Unternehmers und persönliche Konkurse physischer Personen, Nachlasskonkurse,
- Anmeldung und Überwachung der Anerkennung von Gläubigerforderungen,
- Widerspruch gegen Gläubigerforderungen,
- Einreichen von Anfechtungsklagen, Erwiderungen auf Klagen.