
Schutz personenbezogener Daten
In der Kanzlei bieten wir die Dienste des Datenschutzbeauftragten sowie Beratung und Vertretung beim Schutz der Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU-Verordnung
2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.4.2016 (General Data Protection Regulation oder GDPR), anwendbar ab dem 25. Mai 2018 und das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten.
Unsere Experten konzentrieren sich insbesondere auf den Schutz sensibler medizinischer Personendaten, gesundheitsbezogener Daten und den Schutz der Patientenrechte im Gesundheitswesen im Allgemeinen und in Bezug auf die IT-Technologie, die rechtliche und tatsächliche Organisation des Schutzes personenbezogener Daten. Wir beraten und vertreten bei Rechtsbehelfen, Anzeigen oder Sicherheitsvorfällen und in den Inspektionsverfahren des Informationsbeauftragten. Wir erbringen Dienstleistungen sowohl für Leistungserbringer im Gesundheitswesen (Institutionen, Apotheken) als auch für Nutzer.