Verfassungsrecht

Im Rechtsanwaltsbüro bieten wir Rechtsberatung und Vertretung physischer und juristischer Personen in Verfahren an:

  • Einreichen von Anregungen beziehungsweise Forderungen zur Bewertung der Verfassungsmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Vorschriften und allgemeinen Akte, ausgegeben zur Regelung öffentlicher Vollmachten,
  • Verfassungseinsprüche wegen Verletzung der Menschenrechte oder grundsätzlicher Freiheitsrechte.

Verfassungsbeschwerden können erst dann eingereicht werden, wenn alle anderen, Rechtsmittel ausgeschöpft sind. Die Verfassungsbeschwerde wird in 60 Tagen vom Tag der Einhändigung des jeweiligen Aktes eingelegt, gegen den eine Verfassungsbeschwerde möglich ist. In besonders begründeten Fällen kann das Verfassungsgericht ausnahmsweise über eine Verfassungsbeschwerde entscheiden, die nach dem Ablauf der angegebenen Frist eingereicht wurde. Vor dem Ausschöpfen außerordentlicher Rechtsmittel kann das Verfassungsgericht ausnahmsweise über eine Verfassungsbeschwerde entscheiden, falls die behauptete Verletzung offensichtlich ist, und falls mit der Verletzung des einzelnen Aktes irreparable Folgen für den Beschwerdeführer entstehen würden.